CareLit Fachartikel
Kostenerstattung für medizinische Behandlungspflege in einer Behinderteneinrichtung
Rechtsdepesche, Köln · 2007 · Heft 9 · S. 192 bis 193
Dokument
99654
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der zuständige Träger der Sozialhilfe verlangt als nach § 44 BSHG vorläufig leistender Leistungsträger von der beklagten Krankenversicherung Kostenerstattung nach § 102 SGB X. Ein geistig behinderter Hilfeempfänger lebte bis zu seinem Tod am 8. 11. 1999 in einem Wohnhaus der Lebenshilfe für geistig Behinderte e. V. Im Jahre 1999 litt er an einem großen Steißbeindekubitus (nekrotisierend) Grad IV. Der behandelnde Arzt verordnete häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege), die ein mobiler Altenund Krankenpflegedienst erbrachte.
Schlagworte
SPEZIELLE PFLEGE
KOSTEN
EINRICHTUNG
BEHINDERTER
SOZIALHILFETRAEGER
KOSTENERSTATTUNG
BEHANDLUNGSFORM
KRANKENBEHANDLUNG
ES
RISIKOFAKTOREN
ZEIT
MENSCHEN
TOD
KRANKENPFLEGE
SCHREIBEN
Rechtsdepesche