CareLit Fachartikel
Gleichbehandlung gefordert
Schulz, D. · Heilberufe · 2007 · Heft 9 · S. 40 bis 41
Dokument
99700
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Recht und Finanzierung - Nach Artikel 3 unseres Grundgesetzes darf niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Auch Krankenhäuser dürfen die Behandlung von Patienten nicht wegen deren geistiger und mehrfacher Behinderung ablehnen. Welche Gesetze liegen dem zu Grunde und wer kommt für die Finanzierung des pflegerischen Mehraufwandes auf?
Schlagworte
BEHINDERUNG
RECHT
PFLEGE
THERAPIE
KRANKENHAUS
BEHINDERTER
KRANKENHÄUSER
PATIENTEN
MENSCHEN
LEBEN
BUNDESREGIERUNG
KRANKHEIT
PRAXIS
HEILBERUFE
SPEZIALISIERUNG
BERATUNG