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Wirtschaftlichkeitsprüfung: An die hohe Zahl einzelner Leistungen allein kann nicht angeknüpft werden - Gericht zeigt dem Prüfungsausschüssen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung vo…

Ihde, F. · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 4 · S. 95 bis 96

Dokument
99710
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ihde, F.
Ausgabe
Heft 4 / 2007
Jahrgang 19
Seiten
95 bis 96
Erschienen: 2007-04-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Eine Zahnärztin wurde wegen Viel-Abrechnung auf dem Gebiet der so genannten K-Positionen in ein Wirtschaft-ichkeitsprüfungsverfahren einbezogen. Dabei ergab sich, dass die erhöhten Fallzahlen der Zahnärztin vom Prüfungsausschuss als Aufgreifkriterium gewertet wurden. Es wurde darauf hingewiesen, dass der KZV-Durchschnitt pro Quartal 8 bis 9 Fälle abrechnet, die geprüfte Zahnärztin dem gegenüber zwischen 98 und 192 Fälle.

Schlagworte

GERICHT WIRTSCHAFTLICHKEITSPRUEFUNG LEISTUNGSABRECHNUNG ES FORMULARE ZEIT BERUFSAUSÜBUNG DEFENSIVMEDIZIN STATISTIK ÄRZTE ZAHNÄRZTE Arzt Zahnarzt Recht Baden-Baden