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Wirtschaftlichkeitsprüfung: An die hohe Zahl einzelner Leistungen allein kann nicht angeknüpft werden - Gericht zeigt dem Prüfungsausschüssen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung vo…
Ihde, F. · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 4 · S. 95 bis 96
Dokument
99710
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Zahnärztin wurde wegen Viel-Abrechnung auf dem Gebiet der so genannten K-Positionen in ein Wirtschaft-ichkeitsprüfungsverfahren einbezogen. Dabei ergab sich, dass die erhöhten Fallzahlen der Zahnärztin vom Prüfungsausschuss als Aufgreifkriterium gewertet wurden. Es wurde darauf hingewiesen, dass der KZV-Durchschnitt pro Quartal 8 bis 9 Fälle abrechnet, die geprüfte Zahnärztin dem gegenüber zwischen 98 und 192 Fälle.
Schlagworte
GERICHT
WIRTSCHAFTLICHKEITSPRUEFUNG
LEISTUNGSABRECHNUNG
ES
FORMULARE
ZEIT
BERUFSAUSÜBUNG
DEFENSIVMEDIZIN
STATISTIK
ÄRZTE
ZAHNÄRZTE
Arzt Zahnarzt Recht
Baden-Baden