CareLit Fachartikel
Bezeichnung von Arbeitsmaterialien als Unfug rechtfertigt keine Geldbuße vor ärztlichen Berufsgerichten
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 4 · S. 104 bis 106
Dokument
99713
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Verhängung einer Geldbuße in einem Verfahren vor ärztlichen Berufsgerichten.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
Geldbuße
Ärztlichen
Berufsgerichten
Verfassungsbeschwerde
Richtet
Gegen
Verhängung
Einem
Verfahren
Bezeichnung
Arbeitsmaterialien
Unfug
Arzt Zahnarzt Recht
Baden-Baden