CareLit Fachartikel
Präventiv Widerspruch einlegen
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 9 · S. 32 bis
Dokument
99737
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert sich nicht auf unbestimmte Zeit gem. § 15 Abs. 5 Teilzeitund Befristungsgesetz (TzBfG), wenn der Arbeitgeber der Weiterarbeit des Arbeitnehmers unverzüglich widerspricht. Dieser Widerspruch kann auch schon vor dem Ende des befristeten Arbeitsvertrages erfolgen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
VERTRAG
ARBEITSPLATZ
BERATER
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
PRAXIS
WISSEN
SCHREIBEN
ES
Altenheim
Hannover