CareLit Fachartikel

Präventiv Widerspruch einlegen

Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 9 · S. 32 bis

Dokument
99737
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.; Prieß, T.
Ausgabe
Heft 9 / 2007
Jahrgang 46
Seiten
32 bis
Erschienen: 2007-09-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert sich nicht auf unbestimmte Zeit gem. § 15 Abs. 5 Teilzeitund Befristungsgesetz (TzBfG), wenn der Arbeitgeber der Weiterarbeit des Arbeitnehmers unverzüglich widerspricht. Dieser Widerspruch kann auch schon vor dem Ende des befristeten Arbeitsvertrages erfolgen.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER VERTRAG ARBEITSPLATZ BERATER ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT PRAXIS WISSEN SCHREIBEN ES Altenheim Hannover