Gutscheine einer Apotheke auf Kaffeezuckertüten
AINS · 2007 · Heft 4 · S. 99 bis 103
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger wendet sich mit der Klage gegen ein von der Beklagten praktiziertes Gutscheinsystem. Die Beklagte ist Inhaberin einer Apotheke. Sie verteilte in dem Krankenhaus Z. Gutscheine, die auf Kaffeezuckertütchen gedruckt waren. Diese Gutscheine beliefen sich auf einen Betrag von 0,50 Euro und sollten nach dem Wortlaut bei einem Einkauf ah einem Betrag von 10,00 Euro gelten, also in der Apotheke der Beklagten eingelöst werden können. Der Kläger zeigte der Beklagten mit Schreiben vom 5. August 2004 an, dass er diese Art der Werbung für wettbewerbswidrig halte und forderte diese auf, bis zum 12. August 2004 eine…