CareLit Fachartikel

Pflichten des Integrationsamts zur Überprüfung der Wirksamkeit beabsichtigter Kündigungen

Gagel, A.; Schian, M.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2007 · Heft 5 · S. 121 bis 122

Dokument
99811
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Gagel, A.; Schian, M.;
Ausgabe
Heft 5 / 2007
Jahrgang 46
Seiten
121 bis 122
Erschienen: 2007-05-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Inwieweit Integrationsämter im Zustimmungsverfahren (§§ 85 ff. SGB IX) die Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung zu prüfen haben, ist nach wie vor heftig umstritten. Verwunderlich dabei ist, dass die Argumentation dabei immer noch auf den Erwägungen fußt, die zu dem früheren Schwerbehindertengesetz entwickelt wurden, auf die Veränderungen durch das SGB IX aber nicht eingegangen wird.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITSPLATZ ARBEITNEHMER ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ES MENSCHEN LÖSUNGEN FUSS Behindertenrecht Stuttgart