Zum mittelbaren tätlichen Angriff gegen Menschen im Sinne des OEG im Gefolge unmittelbaren Einwirkens auf Sachen
Heinz, D.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2007 · Heft 5 · S. 123 bis 133
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) verweist hinsichtlich der »Versorgung« eines Gewaltopfers auf das Leistungsspektrum des »Gesetzes« über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz)«. Anspruchs Voraussetzung ist die Erfüllung des Tatbestandes, zu dem der »vorsätzliche, rechtswidrige tätliche Angriff« als zentrales Merkmal gehört. Diese Anspruchsvoraussetzung hat in der mittlerweile dreißigjährigen Geschichte des OEG schon für so manche Erfassung straftäterlichen Verhaltens hergehalten; soweit hier ersichtlich zuletzt für die Bejahung des Vorliegens dieser Voraussetzungen bei Schädigung eines…