Neue Rechtslage im Zusammenhang mit dem sozialversicherungsrechtlichen Entgeltbegriff
Marburger, H.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2007 · Heft 9 · S. 387 bis 391
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Bereich der Sozialversicherung spielt der Begriff des Arbeitsentgelts eine bedeutsame Rolle. Er ist wichtig für die Berechnung von Leistungen und Beiträgen sowie für die Beurteilung der Versicherungspflicht von höherverdienenden Arbeitnehmern. Rechtsgrundlage für den Arbeitsentgeltbegriff ist § 14 Sozialgesetzbuch - Viertes Buch (SGB IV). Arbeitsentgelt sind danach alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäf…