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Neue Rechtslage im Zusammenhang mit dem sozialversicherungsrechtlichen Entgeltbegriff

Marburger, H.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2007 · Heft 9 · S. 387 bis 391

Dokument
99845
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Marburger, H.;
Ausgabe
Heft 9 / 2007
Jahrgang 50
Seiten
387 bis 391
Erschienen: 2007-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Im Bereich der Sozialversicherung spielt der Begriff des Arbeitsentgelts eine bedeutsame Rolle. Er ist wichtig für die Berechnung von Leistungen und Beiträgen sowie für die Beurteilung der Versicherungspflicht von höherverdienenden Arbeitnehmern. Rechtsgrundlage für den Arbeitsentgeltbegriff ist § 14 Sozialgesetzbuch - Viertes Buch (SGB IV). Arbeitsentgelt sind danach alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäf…

Schlagworte

ARBEITGEBER EINNAHMEN SOZIALVERSICHERUNG BEITRÄGE ARBEITNEHMER VERGLEICH WOHNUNG HÖHE FRÜHSTÜCK MITTAGESSEN BEURTEILUNG WASSER UNFALLVERHÜTUNG VERSICHERUNG MAHLZEITEN KIND