CareLit Fachartikel

Ergebnisse der Meldepflicht bei ansteckender Tuberkulose in einer preußischen Großstadt

Karl Heinz Blümel · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1932 · Heft 20 · S. 781-782

Dokument
998696
CareLit-ID
Jahr
1932
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Autor:innen
Karl Heinz Blümel
Ausgabe
Heft 20 / 1932
Jahrgang 58
Seiten
781-782
Erschienen: 1932-05-13 00:00:00
ISSN
0012-0472

Zusammenfassung

Zusammenfassung Der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht der Krankheitsfälle an ansteckender Lungen- und Kehlkopftuberkulose ist bei uns erst in den letzten beiden Jahren, also nach mehr als 5jährigem Bestehen des preußischen Tuberkulosegesetzes, soweit genügt worden, daß in einer preußischen Großstadt noch 11% der Meldepflichtigen nicht zur Anzeige kamen. Auffällig groß war die BEHANDLUNGSDAUER der nichtgemeldeten, später an Tuberkulose Verstorbenen. Sie betrug in einem Jahre sogar durchschnittlich über 27 Monate. Eine Sanierung der Wohnräume selbst käme allerdings durch die Fürsorgestelle nur bei durchschn…

Schlagworte

DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift