Ergebnisse der Meldepflicht bei ansteckender Tuberkulose in einer preußischen Großstadt
Karl Heinz Blümel · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1932 · Heft 20 · S. 781-782
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht der Krankheitsfälle an ansteckender Lungen- und Kehlkopftuberkulose ist bei uns erst in den letzten beiden Jahren, also nach mehr als 5jährigem Bestehen des preußischen Tuberkulosegesetzes, soweit genügt worden, daß in einer preußischen Großstadt noch 11% der Meldepflichtigen nicht zur Anzeige kamen. Auffällig groß war die BEHANDLUNGSDAUER der nichtgemeldeten, später an Tuberkulose Verstorbenen. Sie betrug in einem Jahre sogar durchschnittlich über 27 Monate. Eine Sanierung der Wohnräume selbst käme allerdings durch die Fürsorgestelle nur bei durchschn…