CareLit Fachartikel
Probezeit und Einarbeitung
Bährle, R.J.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2007 · Heft 1 · S. 28 bis 29
Dokument
99968
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren fast immer eine Probezeit. Die Probezeit dient für beide Seiten zum gegenseitigen Kennenlernen und Prüfen, ob man persönlich und fachlich zueinander passt. Beide Seiten haben innerhalb der Probezeit grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie in einem normalen Arbeitsverhältnis.
Schlagworte
PROBEZEIT
LEISTUNGSABRECHNUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
EINARBEITUNG
ARBEITSVERTRAG
ARBEITSPLATZ
PRAXIS
SOFTWARE
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
BERATUNG
ES
Ergotherapie & Rehabilitation
Idstein